Wußten Sie schon...
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung regelmäßig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.
Unser Steuerberater-Stundensatz für eine Erstberatung beträgt €80 zuzügl. USt. Die Gesamt-Gebühr für eine Erstberatung beträgt max. €190 zuzügl. 19% USt. (nach § 21 Abs. 1 StBVV).
Steuerbüro Heikaus
Pungshausstr. 65
40724 Hilden