Wußten Sie schon...
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung regelmäßig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.
Steuerbüro Heikaus
Pungshausstr. 65
40724 Hilden